Einsparung von Energiekosten durch neue Gebäudedämmung, hellere Räume und besserer Lärmschutz mit neuen Fenstern: Für umfassende Sanierungen können Sie die Unterstützung durch Fördermittel der KfW, einer staatlichen Förderbank, beantragen. Das Besondere: Sie können diese Förderungen auch mit anderen Darlehen kombinieren, sodass Sie die Kosten Ihres Modernisierungsvorhabens einfach und unkompliziert aufteilen können.
Modernisierungsvorhaben mit günstigen Fördermitteln vom Staat umsetzen
Welche KfW-Programme gibt es für die Modernisierung?
Die wichtigsten Programme der KfW im Bereich Sanierung haben wir nachfolgend für Sie aufgeführt.
Barrierefreies Wohnen ist im Alter besonders wichtig. Die Umbaumaßnahmen können jedoch teuer werden und sind eine zusätzliche Belastung für den Eigentümer. Mit dem Programm profitieren Sie als Privatperson von einer vollumfänglichen Förderung Ihres zinsvergünstigten förderfähigen Darlehens bis 50.000 Euro pro Wohneinheit – unabhängig von Alter und Familienstand.
Seit 1.4.2016 werden auch die Umbaumaßnahmen zum Einbruchschutz gefördert, sodass Sie auch für diese Sanierung eine Unterstützung erhalten.
Das KfW-Programm 159 richtet sich an diejenigen, die Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder zum Einbruchschutz umsetzen möchten. Auch beim Kauf von umgebautem Wohnraum können Sie von diesem KfW-Programm profitieren.
Was sind die Vorteile des KfW-Programms 159?
- ab 2,23% effektiver Jahreszins (Stand 20.12.2024)
- bis zu 50.000€ Finanzierungssumme
Alternativ zur vollumfänglichen Förderung können Sie ein Zuschussprogramm in Anspruch nehmen. Dieses eignet sich für private Eigentümer, die Umbaumaßnehmen zur Barrierereduzierung anstreben oder entsprechend umgebauten Wohnraum kaufen möchten.
- Förderkredit ab 1,30 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf (Stand 20.12.2024)
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- Weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Aktuelle Informationen zur neuen Heizungsförderung
Sie interessieren sich für die neue Heizungsförderung? Voraussichtlich ab dem 27.02.2024 haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zur bestehenden Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ die neue Heizungsförderung zu beantragen. Weitere Details finden Sie unter www.kfw.de/heizung.
Möchten Sie Ihre Immobilie zu einem Effizienzhaus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern? Dann können Sie weiterhin die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ beantragen. Informationen zur bestehenden Förderung finden Sie auf dieser Seite.
Weitere Details zur Kombination beider Förderprodukte finden Sie unter Häufige Fragen.
Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen.
Das Wichtigste in Kürze
- für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000 Euro je Wohnung
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ startet zum 01.03.2023
Ab dem 01.03.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297, 298)“ stellen.
Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses können Sie weiterhin den Kredit für Wohngebäude (261) nutzen.
Antragstellung wieder möglich
Ab sofort können Sie wieder einen Antrag auf die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ stellen.
Was leistet das Zuschussprogramm der KfW?
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung: bis zu 6.250€ Zuschuss je Wohneinheit (455-B)
Antragstellung wieder möglich
Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.
- Maßnahmen ausschließlich zum Einbruchschutz: bis zu 1.600€ Zuschuss je Wohneinheit (455-E)
Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt
Eine Antragstellung ist dauerhaft nicht mehr möglich.
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen:
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Sie möchten Maßnahmen zum Einbruchschutz umsetzen? Dann können Sie dafür unseren Kredit Altersgerecht Umbauen (159) nutzen.
Der Mindestinvestitionsbetrag, um eine Bezuschussung durch die KfW zu erhalten, liegt bei 500€.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Zur Beantragung und Fragen rund zu den hier aufgeführten KfW-Darlehen wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Weitere Informationen und Förderprogramme finden Sie direkt bei der KfW:
Weiterführende Links
Haben Sie Fragen?
Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihrer Wunsch-Finanzierung!
Wir sind für Sie da:
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. | 08:00 -18:00 Uhr | |||||
Am Wochenende nach Vereinbarung |
Mobil: 0173 8198317